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Angebote zur Unterstützung im Alltag · Berlin

Unterstützung im Alltag in Berlin – das ist möglich

AlleFarben Alltagshilfe bietet anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Berlin an: Haushalt, Einkaufen, Begleitung, Betreuung und soziale Teilhabe. Über den Entlastungsbetrag kann ein Teil davon finanziert werden.

Sie schildern Ihren Bedarf, wir klären gemeinsam, welche Unterstützung passt. Über die Erstattung entscheidet Ihre Pflegekasse.

Die Anfrage dient der Kontaktaufnahme zur Alltagshilfe und ersetzt keine Leistungsentscheidung der Pflegekasse.

Stand: 21.06.2026

Informationen zur Abrechnung lesen
Unterstützung im Haushalt als Teil der Alltagshilfe in Berlin.

Kurz erklärt: Welche Nutzung grundsätzlich möglich ist

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er kann unter anderem für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Für viele Menschen in Berlin ist vor allem diese Frage wichtig:

Kann mein konkreter Unterstützungsbedarf als Angebot zur Unterstützung im Alltag eingeordnet werden?

Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem Pflegegrad, häusliche Pflege, Leistungsart, Berliner Anerkennung, Rechnung oder Leistungsnachweis und die Prüfung durch die Pflegekasse.

Angebote zur Unterstützung im Alltag: die zentrale Leistungsebene

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Leistungen, die pflegebedürftige Personen zu Hause unterstützen und Bezugspersonen entlasten können.

Sie können helfen, wenn der Alltag schwieriger wird, aber noch keine umfassende Pflege im Vordergrund steht. Sie können auch ergänzend zur Pflege eingesetzt werden, wenn Angehörige, Partner:innen, Freund:innen oder Wahlfamilien regelmäßig Verantwortung übernehmen.

Dazu können je nach Voraussetzungen gehören:

  • Betreuung im Alltag
  • Begleitung außer Haus
  • Unterstützung bei sozialer Teilhabe
  • Entlastung von Pflegenden
  • haushaltsnahe Unterstützung mit Bezug zur Pflegesituation
  • alltagsstrukturierende Unterstützung
  • niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe, wenn die Berliner Voraussetzungen erfüllt sind
Wichtig

Der Begriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ beschreibt eine sozialrechtliche Leistungsart. Er bedeutet nicht, dass beliebige Hilfe automatisch über die Pflegekasse bezahlt wird.

Respektvolle Alltagshilfe

LSBTIQ*- und HIV-sensible Alltagshilfe

LSBTIQ*- und HIV-Sensibilität ist Teil der Alltagshilfe bei AlleFarben – ein Qualitätsmerkmal, kein Zusatz.

LSBTIQ*-sensible Alltagshilfe

Wunschnamen, Pronomen und Partnerschaften werden respektiert. Unterstützung im Alltag ohne Vorannahmen.

HIV-sensible Alltagshilfe

Informiert, diskret und stigmafrei. Ein HIV-Status ist eine sensible Information – Sie entscheiden, was Sie mitteilen.

Respektvolle Unterstützung

AlleFarben arbeitet LSBTIQ*-sensibel, HIV-sensibel und diversitätssensibel. Wunschnamen, Pronomen, Partnerschaften, Wahlfamilien und persönliche Grenzen werden respektiert. Angaben zu Identität, HIV-Status oder Lebenssituation sind freiwillig und vertraulich.

Typische Unterstützung im Alltag

Haushalt und Ordnung

Viele Menschen brauchen Unterstützung bei alltagsnahen Aufgaben im Haushalt. Dazu können zum Beispiel Wäsche, Aufräumen, einfache Haushaltsorganisation oder ähnliche Tätigkeiten gehören.

Ob eine konkrete Leistung über den Entlastungsbetrag genutzt werden kann, hängt davon ab, ob sie als geeignete Unterstützung im Alltag einzuordnen ist und ob die Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vorher klären, wenn: Es nur um allgemeine Reinigung ohne Bezug zur Pflegesituation geht oder unklar ist, ob die Leistung anerkannt und abrechenbar ist.

Einkaufen und Besorgungen

Einkaufen und Besorgungen können für pflegebedürftige Personen eine große Hürde sein. Unterstützung kann möglich sein, wenn sie Teil einer geeigneten alltagsunterstützenden Leistung ist.

Dazu kann gehören, gemeinsam einzukaufen, Einkäufe zu begleiten oder notwendige Besorgungen im Rahmen der Unterstützung zu organisieren.

Vorher klären, wenn: eine private Person bezahlt werden soll, ohne dass Nachbarschaftshilfe oder eine andere Abrechnungsgrundlage geklärt ist.

Begleitung außer Haus

Begleitung kann wichtig sein, wenn Wege allein nicht mehr gut bewältigt werden können. Es kann um Termine, Spaziergänge, soziale Kontakte oder Orientierung im Alltag gehen.

Auch hier ist entscheidend, ob die Begleitung als geeignete Unterstützung im Alltag abrechenbar ist und welche Nachweise erforderlich sind.

Beispiele: Begleitung zu einem Termin, Unterstützung bei Wegen im Kiez, Begleitung bei Einkäufen, Spaziergang zur Aktivierung und Teilhabe.

Aktivierung und soziale Teilhabe

Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch helfen, Einsamkeit zu reduzieren, Tagesstruktur zu stärken und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Das kann besonders wichtig sein für Menschen, die allein leben, deren Freund:innenkreis kleiner geworden ist oder die wegen gesundheitlicher Einschränkungen seltener aus dem Haus kommen.

Wichtig: Soziale Teilhabe ist kein Nebenthema. Sie kann für Selbstständigkeit, Würde und Stabilität im Alltag zentral sein.

Entlastung von Angehörigen, Bezugspersonen und Wahlfamilien

Pflege und Unterstützung werden oft von Menschen getragen, die nicht in klassischen Familienrollen gedacht werden: Partner:innen, Freund:innen, Nachbar:innen, Wahlfamilien oder andere vertraute Personen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag können diese Personen entlasten. Es geht dann nicht darum, Verantwortung abzugeben, sondern Überforderung zu vermeiden und häusliche Versorgung stabiler zu machen.

Nachbarschaftshilfe in Berlin

Nachbarschaftshilfe kann in Berlin eine besondere Form niedrigschwelliger Unterstützung sein. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag relevant werden.

Dabei gelten eigene Berliner Anforderungen. Dazu können unter anderem Schulung, Registrierung, persönliche Voraussetzungen und Grenzen der Tätigkeit gehören.

Wichtig bei Nachbarschaftshilfe

  • Die unterstützende Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • In Berlin sind Schulungs- oder Informationsanforderungen relevant.
  • Eine Registrierung bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen kann erforderlich sein.
  • Es braucht geeignete Nachweise für die Abrechnung.
  • Nicht jede privat organisierte Unterstützung gilt automatisch als abrechenbare Nachbarschaftshilfe.

Nachbarschaftshilfe sollte vor Beginn sorgfältig geklärt werden, damit später keine unnötigen Probleme mit der Pflegekasse entstehen.

Pflegegrad 1: besondere Nutzungsmöglichkeiten

Pflegegrad 1 ist bei der Nutzung des Entlastungsbetrags besonders wichtig. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein reguläres Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag kann deshalb eine zentrale Leistung sein, wenn Unterstützung im Alltag gebraucht wird.

Typische Fragen bei Pflegegrad 1 sind:

  • Kann Haushalt unterstützt werden?
  • Ist Begleitung außer Haus möglich?
  • Kann Betreuung oder Aktivierung genutzt werden?
  • Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen in Berlin infrage?
  • Welche Leistungen sind bei Pflegegrad 1 anders einzuordnen als bei Pflegegrad 2 bis 5?

Bei Pflegegrad 1 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung über den Entlastungsbetrag relevant sein. Das sollte im Einzelfall genau geprüft werden.

Was meist nicht darunter fällt

Nicht jede Hilfe im Alltag kann automatisch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Eher nicht passend sind zum Beispiel:

  • medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe
  • private Hilfe ohne geeigneten Nachweis
  • allgemeine Dienstleistungen ohne Bezug zur Pflegesituation
  • Leistungen, die nicht anerkannt oder nicht abrechenbar sind
  • rückwirkend organisierte Hilfe ohne klare Rechnung oder Leistungsnachweis
  • Kosten, für die eigentlich eine andere Pflegeleistung zuständig ist

Vorher klären bei:

  • Fensterreinigung
  • umfangreicher Wohnungsreinigung
  • privaten Zahlungen an Bekannte
  • Nachbarschaftshilfe ohne Registrierung oder Schulung
  • Überschneidung mit Pflegesachleistung
  • Nutzung des Umwandlungsanspruchs
  • Unterstützung bei körperbezogener Selbstversorgung ab Pflegegrad 2
Frage zur Nutzung stellen

Nutzung mit anderen Pflegeleistungen kombinieren

Der Entlastungsbetrag kann neben anderen Pflegeleistungen relevant sein. Er ersetzt diese Leistungen aber nicht.

Nicht verwechseln mit Pflegegeld

Pflegegeld ist eine andere Leistung. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 gezahlt. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht frei ausgezahlt.

Nicht verwechseln mit Pflegesachleistung

Pflegesachleistung betrifft zugelassene ambulante Pflegeleistungen. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind davon abzugrenzen, auch wenn es in der Praxis Überschneidungen geben kann.

Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch relevant sein. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wenn dieser Anteil nicht anderweitig verbraucht wurde.

Der Umwandlungsanspruch kann Auswirkungen auf andere Leistungsansprüche haben und sollte vorab geklärt werden.

Mehr dazu: Abrechnung mit der Pflegekasse

Möglich, vorher klären oder eher nicht passend?

Häufig möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

  • Betreuung im Alltag
  • Begleitung außer Haus
  • soziale Teilhabe
  • Entlastung von Bezugspersonen
  • haushaltsnahe Unterstützung mit Pflegebezug
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Nachbarschaftshilfe in Berlin bei erfüllten Voraussetzungen

Vorher klären

  • private Hilfe durch bekannte Personen
  • haushaltsnahe Unterstützung ohne klare Anerkennung
  • Fensterreinigung oder umfangreiche Reinigung
  • Abrechnung vorhandener Rechnungen
  • Nachbarschaftshilfe ohne geklärte Schulung oder Registrierung
  • Kombination mit Pflegesachleistung oder Umwandlungsanspruch
  • Pflegegrad 1 mit Unterstützung bei Selbstversorgung

Eher nicht über den Entlastungsbetrag

  • medizinische Behandlungspflege
  • frei verfügbare Auszahlung
  • Leistungen ohne Rechnung oder Leistungsnachweis
  • reine Privatabsprachen ohne Abrechnungsgrundlage
  • Leistungen, die eindeutig anderen Leistungsbereichen zugeordnet sind

Unterstützungsbedarf schildern

Wenn Sie unsicher sind, welche Unterstützung im Alltag passt, schildern Sie kurz Ihre Situation.

Beschreiben Sie dafür nicht zuerst Paragrafen, sondern die Alltagssituation:

  • Was fällt schwer?
  • Wer braucht Unterstützung?
  • Gibt es einen Pflegegrad?
  • Geht es um Haushalt, Begleitung, Betreuung, Entlastung oder Nachbarschaftshilfe?
  • Soll eine Rechnung eingereicht werden?
  • Geht es um Berlin-spezifische Anerkennung?
  • Gibt es eine Bezugsperson oder Wahlfamilie, die unterstützt?
Unterstützungsbedarf schildern

Welche Unterstützung im Alltag wird gebraucht?

Für eine erste Anfrage zur Alltagshilfe reichen wenige Angaben. Sie füllen nur aus, was Sie angeben möchten.

Bitte im ersten Schritt keine Versichertennummer, Diagnosen, Leistungsbescheide oder sensiblen Unterlagen senden.

Die Anfrage dient der Kontaktaufnahme zur Alltagshilfe. Sensible Angaben werden nur verarbeitet, soweit sie erforderlich sind. Unterlagen sollten erst über einen geeigneten Weg übermittelt werden.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Nutzung des Entlastungsbetrags.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Entlastungsbetrag kann für bestimmte Leistungen genutzt werden, zum Beispiel für Betreuung, Entlastung, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Leistungen zugelassener Dienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Leistungen, die pflegebedürftige Personen und ihre Bezugspersonen im Alltag unterstützen oder entlasten können. Dazu können je nach Voraussetzungen Betreuung, Begleitung, soziale Teilhabe und haushaltsnahe Unterstützung gehören.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzen?

Das kann möglich sein, wenn die Unterstützung geeignet, anerkannt und abrechenbar ist. In Berlin sind dafür die landesrechtlichen Regeln wichtig. Eine pauschale Zusage ist ohne Einordnung nicht sinnvoll.

Kann ich Begleitung zu Terminen abrechnen?

Begleitung kann als Unterstützung im Alltag relevant sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind Leistungsart, Anerkennung, Nachweis und Pflegekasse.

Kann ich Einkaufen über den Entlastungsbetrag nutzen?

Unterstützung beim Einkaufen kann unter bestimmten Voraussetzungen relevant sein. Wichtig ist, ob die Leistung als geeignete Unterstützung im Alltag einzuordnen ist.

Kann Nachbarschaftshilfe in Berlin über den Entlastungsbetrag laufen?

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. In Berlin gelten dafür eigene Anforderungen, etwa zu Schulung, Registrierung und Nachweisen.

Was ist bei Pflegegrad 1 möglich?

Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Gerade für niedrigschwellige Unterstützung im Alltag ist das wichtig. Einzelheiten sollten je nach Unterstützungsbedarf geklärt werden.

Kann ich private Hilfe einfach abrechnen?

Nicht automatisch. Private Hilfe braucht eine geeignete Abrechnungsgrundlage, Anerkennung oder Nachweise. Sonst kann die Pflegekasse die Erstattung ablehnen.

Was ist der Unterschied zu Pflegedienst oder Pflegegeld?

Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag sind unterschiedliche Leistungen. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind nicht dasselbe wie Pflegegeld oder klassische Pflegesachleistung.

Alltagshilfe in Berlin anfragen

Der Entlastungsbetrag kann im Alltag spürbar helfen. Entscheidend ist aber, ob die konkrete Unterstützung als geeignete Leistung eingeordnet werden kann. In Berlin spielen dabei die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshilfe-Regeln und Nachweise für die Pflegekasse eine wichtige Rolle.

Wenn Sie unsicher sind, schildern Sie kurz, welche Unterstützung im Alltag gebraucht wird. Wir melden uns zurück.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, keine medizinische Beratung und keine verbindliche Leistungsentscheidung der Pflegekasse.