Informationen in Leichter Sprache
Kurz erklärt
Diese Seite erklärt in Leichter Sprache: Was ist der Entlastungsbetrag? Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag? Wer kann Hilfe bekommen? Wie kann eine Anfrage gestellt werden?
Diese Seite ist in Leichter Sprache geschrieben.
Die Seite wurde redaktionell erstellt.
Sie wurde noch nicht von Prüfer:innen für Leichte Sprache geprüft.
Worum geht es auf dieser Internet-Seite?
Es geht um Unterstützung im Alltag.
Es geht auch um Geld von der Pflege-Kasse.
Das schwere Wort dafür ist:
Entlastungsbetrag.
Wer macht diese Internet-Seite?
Diese Internet-Seite ist von:
AlleFarben Alltagshilfe GmbH
Die Firma ist in Berlin.
Die Firma hilft Menschen im Alltag.
Zum Beispiel:
- im Haushalt
- beim Einkaufen
- bei Wegen
- bei Terminen
- bei Fragen zur Pflege
AlleFarben arbeitet respektvoll.
Alle Menschen sollen gut behandelt werden.
Egal, wen sie lieben.
Egal, welches Geschlecht sie haben.
Egal, wie sie leben.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist Geld von der Pflege-Kasse.
Das Geld ist für Hilfe im Alltag.
Der Betrag ist zurzeit:
bis zu 131 Euro im Monat.
Das gilt nur, wenn ein Pflegegrad da ist.
Pflegegrad bedeutet:
Eine Person braucht Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel wegen Krankheit.
Oder wegen Behinderung.
Oder wegen Alter.
Wer kann den Entlastungsbetrag bekommen?
Der Entlastungsbetrag gilt für Menschen mit Pflegegrad.
Es gibt Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag nutzen.
Wichtig ist:
Die Person lebt zu Hause.
Oder in einer ähnlichen Wohn-Form.
Wird das Geld einfach ausgezahlt?
Meistens nein.
Der Entlastungsbetrag ist nicht wie Pflegegeld.
Das Geld wird nicht einfach jeden Monat auf das Konto überwiesen.
Die Pflege-Kasse braucht meistens einen Nachweis.
Zum Beispiel:
- eine Rechnung
- einen Leistungs-Nachweis
- eine direkte Abrechnung
Das bedeutet:
Man muss zeigen, welche Hilfe gemacht wurde.
Wofür ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist für bestimmte Hilfen.
Zum Beispiel:
- Hilfe im Haushalt
- Hilfe beim Einkaufen
- Begleitung zu Terminen
- Begleitung beim Spaziergang
- Betreuung
- Gespräche und Tages-Struktur
- Entlastung für Angehörige
- Entlastung für Freund:innen
- Entlastung für Wahlfamilien
Aber:
Nicht jede Hilfe kann bezahlt werden.
Die Hilfe muss zu den Regeln passen.
Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Das ist ein schweres Wort.
Es bedeutet:
Eine Person bekommt Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel:
- beim Einkaufen
- im Haushalt
- bei Wegen
- bei Terminen
- bei der Tages-Struktur
- bei sozialem Kontakt
Diese Hilfe kann die pflegebedürftige Person entlasten.
Diese Hilfe kann auch andere Menschen entlasten.
Zum Beispiel:
- Angehörige
- Partner:innen
- Freund:innen
- Nachbar:innen
- Wahlfamilien
Was ist in Berlin wichtig?
Berlin hat eigene Regeln.
Diese Regeln sagen:
Welche Hilfe im Alltag anerkannt ist.
Und welche Hilfe mit der Pflege-Kasse abgerechnet werden kann.
Ein schweres Wort dafür ist:
Pflege-Unterstützungs-Verordnung.
Du musst dieses Wort nicht auswendig kennen.
Wichtig ist:
In Berlin muss oft geprüft werden, ob die Hilfe zu den Berliner Regeln passt.
Was ist Nachbarschafts-Hilfe?
Nachbarschafts-Hilfe bedeutet:
Eine Person aus der Nähe hilft.
Zum Beispiel eine Nachbarin.
Oder ein Bekannter.
Oder eine vertraute Person.
In Berlin gibt es dafür besondere Regeln.
Die helfende Person braucht vielleicht:
- eine Schulung
- eine Registrierung
- einen Nachweis
Darum soll Nachbarschafts-Hilfe vorher geklärt werden.
Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bedeutet:
Eine Person braucht etwas Hilfe.
Aber noch nicht sehr viel Pflege.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein normales Pflegegeld.
Aber:
Es gibt den Entlastungsbetrag.
Darum ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 sehr wichtig.
Können Angehörige oder Freund:innen fragen?
Ja.
Auch andere Menschen können fragen.
Zum Beispiel:
- Angehörige
- Partner:innen
- Freund:innen
- Nachbar:innen
- Wahlfamilien
- rechtliche Betreuer:innen
Wichtig ist:
Die pflegebedürftige Person muss einverstanden sein.
Manchmal braucht man eine Vollmacht.
Eine Vollmacht bedeutet:
Eine Person darf für eine andere Person sprechen.
Was ist Wahlfamilie?
Wahlfamilie bedeutet:
Menschen sind füreinander wichtig.
Auch wenn sie nicht verwandt sind.
Zum Beispiel:
- enge Freund:innen
- Partner:innen
- vertraute Menschen
- Menschen aus der Community
Wahlfamilien können sehr wichtig sein.
Auch bei Pflege und Unterstützung.
Was soll ich in eine Anfrage schreiben?
Für die erste Anfrage reichen wenige Informationen.
Zum Beispiel:
- Wer braucht Hilfe?
- Gibt es einen Pflegegrad?
- Welcher Pflegegrad ist bekannt?
- In welchem Berliner Bezirk lebt die Person?
- Welche Hilfe wird gebraucht?
- Geht es um eine Rechnung?
- Geht es um Nachbarschafts-Hilfe?
- Wie können wir dich erreichen?
Du musst keine langen Texte schreiben.
Ein kurzer Text reicht.
Was soll ich nicht senden?
Bitte sende am Anfang keine sensiblen Unterlagen.
Bitte sende nicht:
- Versicherungs-Nummer
- Diagnosen
- Pflege-Gutachten
- Pflege-Bescheide
- vollständige Rechnungen
- Bank-Daten
- Ausweis-Kopien
Wenn wir später Unterlagen brauchen, klären wir vorher einen sicheren Weg.
Muss ich etwas über meine Identität sagen?
Nein.
Du musst nichts über deine Identität sagen.
Du musst auch nichts über deine Beziehung sagen.
Du kannst freiwillig sagen, wie du angesprochen werden möchtest.
Zum Beispiel mit deinem Namen.
Oder mit deinen Pronomen.
Pronomen sind zum Beispiel:
- sie
- er
- dey
- keine Pronomen
Diese Angaben sind freiwillig.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Du kannst eine Anfrage über das Formular stellen.
Oder du kannst anrufen.
Telefon:
030 52006445
Oder du kannst eine E-Mail schreiben.
E-Mail:
hallo@allefarben-alltagshilfe.de
Was passiert nach der Anfrage?
Wir schauen uns deine Anfrage an.
Dann ordnen wir ein:
- Geht es um den Entlastungsbetrag?
- Geht es um Unterstützung im Alltag?
- Geht es um Pflegegrad 1?
- Geht es um Berlin-Regeln?
- Geht es um Nachbarschafts-Hilfe?
- Geht es um eine Rechnung?
- Geht es um eine Vollmacht?
Dann melden wir uns zurück.
Wichtig
Diese Seite ist eine einfache Erklärung.
Sie ersetzt keine Rechts-Beratung.
Sie ersetzt keine Entscheidung der Pflege-Kasse.
Die Pflege-Kasse entscheidet, ob Kosten bezahlt werden.